Wer Pferde gewerblich halten möchte, muss laut Gesetz einen entsprechenden Sachkundenachweis beim Veterinäramt vorlegen können. Insbesondere auch, wenn ein Pferdebetrieb übernommen wird. In vielen Fällen fordern die Veterinäramter den Nachweis auch bei Personen, die gewerblich mit Pferden arbeiten, zB. Reittherapeuten und in Tierheilkunde-Berufen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Lehrgangsinhalte/Prüfungsanforderungen
Pferdeverhalten und Umgang mit Pferden einschließlich Bewegung
Verladen und Transportieren von Pferden
Fütterung und Fütterungstechnik
Ställe, Nebenräume und Bewegungsflächen, Arbeitswirtschaft
Pferdegesundheit und Hygiene
Rechtliche Grundlagen, Tierschutz
Betriebsführung, Organisation
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